13.01.2021
Informationen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg - zur fortentwickelten Teststrategie bezügl. der Corona-Pandemie
Ministerium für Kultus und Sport Baden-Württemberg
An die Schulleitungen der Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft
An die Kindertageseinrichtungen und die Einrichtungen der Kindertagespflege in Baden-Württemberg
nachrichtlich: Regierungspräsidien, Staatliche Schulämter, Kommunale Landesverbände, Arbeitsgemeinschaft freier Schulen, Trägerverbände, Landesverband der Kindertagespflege
Corona-Pandemie - Informationen zur fortentwickelten Teststrategie
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Teststrategie des Landes Baden-Württemberg wird nun erneut fortgeschrieben. Dazu hat die Landesregierung gestern einen entsprechenden Beschluss gefasst, der dem wichtigen Anliegen des Gesundheits- und lnfektionsschutzes an den Schulen, den Kindertageseinrichtungen und den Einrichtungen der Kindertagespflege möglichst gut Rechnung tragen soll. Die Vorlage des Ministeriums für Soziales und lntegration sieht folgende Punkte vor:
- Verlängerung des anlasslosen Untersuchungsangebots für lhr Personal. Seit den Sommerferien haben wir ein freiwilliges Testangebot mit bislang maximalviermaliger Testung pro Person für das gesamte Personal der Schulen, der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ermöglichen können, ohne dass entsprechende Symptome vorliegen müssen. Diese freiwillige Testmöglichkeit wird mit je drei zusätzlichen Testmöglichkeiten für Personal an Schulen und Kitas sowie Tagespflegeeinrichtungen bis zum Ende der Osterferien am 12. April 2021 verlängert. Die Testung kann mittels PCR oder Antigen-Test durchgeführt werden.
Die Kostentragung erfolgt hierbei abermals durch das Land. Um die Berechtigung zur Nutzung dieses Testangebots gegenüber der durchführenden Stelle nachweisen zu können, werden die Schulen und Einrichtungen erneut gebeten, ihrem Personal auf Wunsch eine Berechtigung entsprechend dem beigefügten Muster auszustellen.
Dies entspricht dem Verfahren, das wir seit den Sommerferien praktiziert haben.
2. Testungen bei Auftreten eines COVID-19 Erkrankungsfalles
Bei Auftreten eines Falles in einer Schule, Kindertageseinrichtung oder Einrichtung der Kindertagespflege können Kontaktpersonen, die dort betreut werden oder tätig sind, aufSARS-CoV-2 getestet werden. Hierfür sollen Antigen-Schnelltests zum Einsatzkommen, um ein möglichst schnelles Ergebnis zu ermöglichen. Die namentliche Festlegung der Personen, denen eine Testung angeboten wird, erfolgt durch die zuständigen Gesundheitsämter in Abstimmung mit den Schulleitungen bzw. Einrichtungsleitungen/-trägern. Schülerinnen und Schüler, die ausschließlich im Schulkontext Kontakt mit einer positivgetesteten Schülerin oder einem positiv getesteten Schüler hatten, können nun der speziellen Kontakt-Kategorie ,,Cluster-Schüler" zugeordnet werden. Durch ein negatives Ergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne durchgeführten Tests kann die grundsätzlich 10 Tage dauernde Quarantäne für die betreffenden Schülerinnen und Schüler vorzeitig beendet werden. Die Testungen der ,,Cluster-Schüler' können grundsätzlich in den etablierten Teststrukturen der Kassenärztlichen Vereinigung in Fieberambulanzen und Schwerpunktpraxen durchgeführt werden.
Um insbesondere dieser Zielgruppe ein ortsnahes, leicht zugängliches Testangebot verfügbar zu machen, kommen zusätzlich Apotheken in Betracht. Seitens der Landesapothekerkammer wurde gegenüber dem Ministerium für Soziales und lntegration großes lnteresse an der Durchführung entsprechender Testungen bekundet. So sollen zusätzliche Angebote über die allgemeinen Strukturen hinaus zur Durchführung von Testungen bereitgestellt werden. Eine nicht abschließende Liste der Apotheken, die die Durchführung von Antigentestsauf dem Portal der Landesapothekerkammer bereits gemeldet haben, findet sich unter dem entsprechenden Link in der beigefügten Anlage:
„Handlungsleitfaden zum Kontaktpersonenmanagement und Umgang mit SARS-CoV-2 positiven Fällen in Schulen und der Kindertagesbetreuung".
Nach Durchführung der Testung wird den Schülerinnen und Schülern die Bescheinigung über das Vorliegen eines positiven oder negativen Antigentests zur Vorlage in der Schule ausgehändigt. Positive Antigen-Tests müssen mittels PCR-Test bestätigt werden. Bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses müssen sich die positivgetesteten Personen zu Hause absondern. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgehensweise beim Auftreten von Fällen in Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde der bereits genannte Handlungsleitfaden des Ministeriums für Soziales und lntegration für die Gesundheitsämter entwickelt, der den Schulleitungen bzw. den Leitungen und Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den Kindertagespflegepersonen umfangreiche lnformationen zum Vorgehen der zuständigen Behörden liefert. Dieser ist diesem Schreiben in einer Langfassung und einer grafisch aufbereiteten komprimierten Fassung beigefügt. Sie alle tragen in diesen herausfordernden Zeiten in Schulen, Kitas und Einrichtungen der Kindertagespflege besondere Verantwortung und müssen vielfältige Herausforderungen bewältigen.
Für lhren unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Wochen danke ich lhnen herzlich.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Föll
Ministerialdirektor
Anlage Handlungsleitfaden SARS-CoV-2 Kurzversion
- 2021_01_13_MD_Schreiben_Teststrategie.pdf | PDF (187 KB)
- 2021_01_13_Anlage_Handlungsleitfaden_SARS-CoV-2_Schule_Kitas_Kurzversion.pdf | PDF (2 MB)
- 2021_01_13_Anlage_Handlungsleitfaden_SARS-CoV-2_Schule_Kitas_Langversion.pdf | PDF (773 KB)
- 2021_01_13_Anlage_Merkblatt_zur_Testung_von_Cluster_Schuelern.pdf | PDF (295 KB)
- 2021_01_13_Anlage_Muster_Berechtigung_Teststrategie_Schulen.pdf | PDF (12 KB)